Ende des vergangenen Jahres wurden gegen einen Mitarbeiter mit Leitungsfunktion am Campus Bad Neustadt der RHÖN-KLINIKUM AG Ermittlungen wegen des Vorwurfs sexueller Übergriffe aufgenommen.
Nach der Kündigung und Freistellung hat das Arbeitsgericht im Prozess um die eingereichte Kündigungsschutzklage des Mitarbeiters den ausdrücklichen Hinweis gegeben, sich zu einigen. In diesem Zusammenhang hat sich die RHÖN-KLINIKUM AG mit dem freigestellten Mitarbeiter darauf verständigt, dass das Arbeitsverhältnis durch die ordentliche Kündigung beendet wird. Die betroffenen Personen, die Anzeige erstattet hatten, sowie die Mitarbeiterschaft sind von der RHÖN-KLINIKUM AG über dieses Vorgehen informiert worden.
Von der vereinbarten Trennung unberührt läuft weiterhin das nach Strafanzeigen von Betroffenen eingeleitete strafrechtliche Ermittlungsverfahren, dass seitens der RHÖN-KLINIKUM AG bestmöglich unterstützt wird. Zu weiteren Details hierzu kann und wird sich die RHÖN-KLINIKUM AG nicht äußern, da das Verfahren noch nicht abgeschlossen ist.
.........................................................................................................
Mit der Kommunikation wurde die Agentur DIRK METZ Kommunikation (DMK), Frankfurt am Main, betraut:
Pressekontakt
DIRK METZ Kommunikation (DMK)
Dirk Metz und Jana Lautenschläger
info(at)dirk-metz-kommunikation.de
T. +49 69 2400 8446