Entlassung und Weiterbehandlung
Zur Verzahnung der ambulanten Therapie mit der stationären Behandlung und anschließenden Weiterbetreuung werden die folgenden Maßnahmen getroffen:
- sorgfältige Sichtung der Vorbefunde
- telefonische Kontaktaufnahme mit den Zuweisern im Vorfeld und/oder zum Ende der Behandlung
- Paar- und Familiengespräche (bedarfsweise)
- Beratung bei beruflichen Problemen, zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement und zur Teilhabe
- Beratung und Unterstützung bei sozialrechtlichen Fragen, bei Bedarf Kontaktaufnahme zu Sozialleistungsträger
- Beratung und Vorausplanung von ambulanter Psychotherapie
- Beratung und Vermittlung zu betreute Wohnformen, Tageskliniken, Sozialpsychiatrischen Diensten, Beratungsstellen oder Selbsthilfegruppen